Die kurze Antwort

Auf einen Blick.

Ein Webdesign-Vertrag sollte Leistungsumfang und Ergebnisse, Zeitplan, Vergütung, Mitwirkungspflichten, Änderungsverfahren, Nutzungsrechte, Drittanbieter, Abnahme, Gewährleistung, Datenschutz, Vertraulichkeit und Regelungen für Kündigung sowie Übergabe enthalten. Bei relevantem Budget sollte ein im IT- oder Medienrecht erfahrener Jurist prüfen.

Kernbestandteile des Vertrags

  • Parteien, Ziel und Leistungsbeschreibung
  • Meilensteine, Termine und Abhängigkeiten
  • Vergütung, Zahlungsplan und Fremdkosten
  • Mitwirkung, Feedback und Freigaben
  • Verfahren für Leistungsänderungen
  • Nutzungsrechte an Design, Code und Inhalten
  • Open-Source-, Schrift- und Bildlizenzen
  • Abnahme und Umgang mit Mängeln
  • Datenschutz, Vertraulichkeit und Auftragsverarbeitung
  • Wartung, Hosting und Reaktionszeiten
  • Kündigung, Ausfall und Übergabe
  • Haftungs- und Gewährleistungsrahmen

Änderungen sind normal – Unklarheit nicht

Website-Projekte gewinnen während der Arbeit neue Erkenntnisse. Der Vertrag sollte deshalb nicht jede Änderung verhindern, sondern einen klaren Weg dafür vorsehen: Beschreibung, Auswirkung auf Kosten und Termin, schriftliche Freigabe. Ohne diesen Mechanismus entstehen Streit über vermeintlich selbstverständliche Leistungen.

Definieren Sie auch, was eine Korrektur und was eine neue Anforderung ist. Ein Fehler gegenüber freigegebenem Entwurf ist etwas anderes als ein zusätzlicher Seitentyp.

Rechte und Zugänge sichern

Klären Sie, ob Nutzungsrechte einfach, ausschließlich, zeitlich oder räumlich begrenzt übertragen werden und wann die Übertragung wirksam wird. Drittanbieter-Komponenten können eigene Bedingungen haben.

Domain, Hosting, Analytics, CMS und externe Dienste sollten auf Unternehmenskonten laufen oder vollständig übertragbar sein. Vereinbaren Sie eine geordnete Übergabe von Dateien, Zugangsdaten und Dokumentation.

FAQ

Häufige Fragen.

Ist ein Angebot schon ein Vertrag?

Ein angenommenes ausreichend bestimmtes Angebot kann vertragliche Wirkung entfalten. Lassen Sie Form und Inhalte für Ihr konkretes Projekt rechtlich prüfen.

Wem gehört der Quellcode?

Das hängt von Vertrag, Werkart und eingesetzten Lizenzen ab. Eigentum an Dateien und urheberrechtliche Nutzungsrechte sind nicht automatisch dasselbe.

Braucht es eine Abnahme?

Bei werkvertraglich geprägten Projekten ist sie zentral. Definieren Sie Verfahren, Prüffrist, Kriterien und Umgang mit wesentlichen Mängeln.

Quellen und weiterführende Grundlagen

  1. Hinweis: Keine RechtsberatungBundesministerium der Justiz